Reiserücktritt
Reiserücktritt bei Krankheit: Wann zahlt die Versicherung?
Wenn die lange geplante Urlaubsreise durch eine unerwartete Erkrankung ins Wasser fällt, ist das immer ärgerlich. Ein Reiserücktrittschutz kann dafür sorgen, dass Du zumindest nicht auf den Reisekosten sitzen bleibst. Erfahre in diesem Beitrag mehr darüber, welche Krankheiten die Reiserücktrittversicherung anerkennt, welche Kosten Du erstattet bekommst und welche Unterlagen für den Reiserücktritt erforderlich sind.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Reiserücktrittversicherung erstattet Dir die Reisekosten, wenn Du Deine Reise aufgrund unerwarteter Gründe nicht wie geplant antreten kannst.
Welche Ereignisse als Grund für einen Reiserücktritt anerkannt sind, legen die Versicherer genau fest. Neben Krankheiten gelten auch andere Gründe wie Elementarereignisse.
Wenn Du von einer gebuchten Reise zurücktreten musst, solltest Du frühzeitig Deinen Versicherer informieren, bei Krankheit ein ärztliches Attest einholen und die Belege über Stornierung oder Umbuchung sammeln.
Was leistet eine Reiserücktrittversicherung?
Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt Deine Reisekosten anteilig oder vollständig, wenn Du aufgrund einer Erkrankung, einer Unfallverletzung oder aufgrund anderer schwerwiegender Gründe Deinen bereits gebuchten Urlaub nicht antreten kannst. Teilweise wird diese Art der Versicherung auch als Reiserücktrittskostenversicherung bezeichnet. Insbesondere beim Reiserücktritt durch Krankheit gelten genau definierte Bedingungen – in der Regel sind nur unerwartete und schwere Erkrankungen abgesichert. Welche Gründe für einen Reiserücktritt anerkannt werden und welche Kosten der Reiserücktrittschutz abdeckt, legt jeder Versicherer selbst fest – daher schaust Du Dir vor dem Abschluss am besten die Versicherungsbedingungen und die möglichen Versicherungsbausteine genau an.
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Was sind schwere Erkrankungen bei der Reiserücktrittversicherung?
Mit Blick auf die anerkannten Krankheiten bei einem Reiserücktritt ist das Kriterium „schwer“ genau festgelegt.
Schwere Erkrankungen
Als schwer gilt eine Erkrankung, wenn es der Person so schlecht geht, dass er oder sie nicht in der Lage ist, die geplante Reise anzutreten. Damit die Erkrankung anerkannt wird, muss die Reiseuntauglichkeit ärztlich bescheinigt werden. Unter Umständen können auch psychische Erkrankungen als schwere Erkrankung eingestuft werden. Das setzt aber voraus, dass der oder die Betroffene als Folge der Krankheit für eine stationäre Behandlung eingewiesen wird.
Gut zu wissen
In vielen Fällen bist nicht nur Du durch den Reiserücktritt bei Krankheit abgesichert, sondern auch enge Angehörige oder Betreuungspersonen. So greift die Reiserücktrittversicherung häufig auch, wenn Dein Kind krank wird oder wenn Du unerwartet zu Hause bleiben musst, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen.
Beispiele für unerwartete, schwere Erkrankungen, die der Reiserücktrittschutz abdeckt
Unerwartet auftretende Erkrankungen wie Blinddarmentzündung, Lungenentzündung, Schlaganfall, Hörsturz, Herzinfarkt oder Nierenversagen
Unfallverletzungen wie Knochenbrüche und Organschäden
schwere allergische Reaktionen (allergischer Schock) und Impfunverträglichkeiten
Unerwartete Verschlechterung bestehender Erkrankungen wie Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Krebserkrankungen
Schwangerschaft oder mit einer Schwangerschaft verbundene Komplikationen
psychische Erkrankungen bzw. drastische Verschlechterung einer psychischen Erkrankung, die eine sofortige Behandlung nötig macht
Gibt es noch andere versicherte Gründe für einen Reiserücktritt?
Neben Krankheitsfällen werden häufig auch sogenannte Elementarereignisse von der Reiserücktrittversicherung anerkannt. Der Reiserücktrittschutz von nexible beispielsweise versichert erheblichen Schaden an Deinem Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Extremwetter, der Deine Anwesenheit zu Hause zwingend erforderlich macht.
In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittversicherung in der Regel nicht?
Leichte Erkrankungen, die keine unmittelbare fachärztliche Behandlung erfordern sowie Erkrankungen oder Eingriffe, die vorhersehbar waren, werden in der Regel nicht als Grund für einen Reiserücktritt anerkannt. Bei chronischen Erkrankungen wie Depressionen liegt es oft im Ermessen der Versicherer, ob sie einen Krankheitsschub als „unerwartet“ anerkennen oder nicht.
An jedem Punkt Deiner Reise gut abgesichert mit nexible
Ganz gleich, ob Dich eine Erkrankung vor Reisebeginn erwischt oder mitten im Urlaub – oder ob unglückliche Umstände dafür sorgen, dass Du Deine Rückreise nicht wie geplant antreten kannst: die Reiseversicherung von nexible kombiniert einen Reiserücktrittschutz und einen umfassenden Reiseabbruchschutz. So sparst Du im Ernstfall hohe Kosten und kannst sicher sein, dass Du bestens versorgt wirst. Schließe jetzt mit wenigen Klicks Deinen individuellen Reiseschutz ab.
Welche Kosten deckt die Reiserücktrittversicherung ab?
Eine Reiserücktrittversicherung erstattet in der Regel sowohl die Reisekosten selbst als auch Kosten für nicht genutzte Aktivitäten und Veranstaltungen. Wenn Du zum Beispiel aufgrund einer Blinddarmentzündung ein Konzert am Urlaubsort nicht besuchen kannst oder eine Tagestour zu den Sehenswürdigkeiten stornieren musst, kannst Du die Kosten vom Versicherer zurückbekommen.
In der Regel sind folgende Kosten versichert:
Stornokosten für An- und Abreise, Unterkunft, Mietwagen etc.
Reisevermittlungsentgelte für den Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro
Kosten für bereits gebuchte Veranstaltungen und Aktivitäten
Gut zu wissen: Den Reiserücktrittschutz von nexible kannst Du auch nachträglich bis 10 Tage vor Deinem Reisebeginn abschließen – perfekt für Kurzentschlossene.
Reiserücktritt bei Krankheit: So gehst Du vor
Attest oder andere Nachweise einholen: Wenn klar ist, dass Du Deine gebuchte Reise nicht oder nur mit Verspätung antreten kannst, solltest Du zunächst einen Nachweis für den Rücktrittsgrund einholen. Das kann z. B. ein ärztliches Attest sein, das Dir bescheinigt, dass Du nicht reisefähig bist.
Versicherer informieren: Informiere schnellstmöglich Deinen Versicherer online oder per Mail, dass Du die Reise nicht wie geplant antreten kannst. In der Regel musst Du auch den Rücktrittsgrund nennen und entsprechende Nachweise erbringen.
Buchungen stornieren: Hast Du eine Pauschalreise gebucht, kontaktierst Du einfach Deinen Reiseveranstalter, informierst ihn über den Reiserücktritt und forderst eine Erstattung der Reisekosten. Bei Individualreisen musst Du Anreise, Unterkunft und eventuelle Aktivitäten separat und direkt beim jeweiligen Anbieter stornieren. Sammele alle Unterlagen zu den Stornierungen oder Umbuchungen.
Belege einreichen: Schicke dem Versicherer auf Anfrage alle Stornierungs- oder Umbuchungsbelege und beantworte eventuelle Fragen wahrheitsgemäß.
Fazit: Mit einem Reiserücktrittschutz bist Du auf der sicheren Seite
Manchmal kommt es einfach anders Du denkst – und wenn ein Unfall oder eine Erkrankung mitten in die Urlaubszeit fällt, dann ist das doppelt enttäuschend. Eine Reiserücktrittversicherung sorgt dafür, dass Du Dir im Ernstfall nicht auch noch Gedanken um zusätzliche Kosten machen musst. Idealerweise kombinierst Du den Reiserücktrittschutz mit einem Reiseabbruchschutz und einem Reisekrankenschutz: So sind Du und Deine Familie zu jedem Zeitpunkt optimal abgesichert und könnt Eure Auszeit unbeschwert genießen.