Flugreisen
Verspätetes Reisegepäck: Das sind Deine Rechte, wenn der Koffer nicht ankommt
Du genießt bereits die Sonne, aber Dein Koffer ist irgendwo zwischen Abflug- und Zielflughafen verloren gegangen? Wenn Gepäck verlorengeht oder erst ein paar Tage verspätet am Urlaubsort ankommt, ist das ärgerlich. Welche Rechte Du in diesen Fällen hast, haben wir für Dich zusammengefasst.
Koffer nicht angekommen – wer haftet?
Wenn Dein Koffer verschwindet, verspätet ankommt oder auf dem Flug beschädigt wird, haftet die Fluggesellschaft. So sieht die Rechtslage aus:
Gemäß dem Montrealer Übereinkommen sind die Airlines während des Transports für das Gepäck verantwortlich. Demnach haften sie auch, wenn Dein Gepäck verlorengeht, zu spät ankommt oder beschädigt wird.
Wann gilt Gepäck als verloren? Wenn Dein Koffer nach 21 Tagen noch nicht wiederaufgetaucht ist, gilt er als verloren. Dann kannst Du Schadenersatz von der Fluggesellschaft in Höhe des Zeitwerts fordern. Das bedeutet, die Airline muss Dir das erstatten, was der Inhalt des Koffers zum Zeitpunkt des Verlustes wert ist.
Wird Dein Koffer hingegen schnell wiedergefunden, muss die Airline oder der Reiseveranstalter ihn kostenlos in Deine Urlaubsunterkunft oder an Deinen Wohnort bringen.
Kommt Dein Koffer nicht mit Dir am Urlaubsort an, darfst Du wichtige Utensilien wie Zahnbürste, Sonnencreme oder Unterwäsche auf Kosten der Airline nachkaufen. Allerdings hast Du dabei immer eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, Du darfst nur kaufen, was Du wirklich brauchst. Eine Luxus-Shoppingtour auf Kosten der Fluggesellschaft ist keine Option.
Die maximale Erstattung pro Reisendem beträgt ca. 1.500 Euro.
Hast Du einen Pauschalurlaub gebucht, kannst Du den Reisepreis mindern, wenn Koffer nicht ankommen.
Du willst mehr als nur den gesetzlichen Schutz? Du hast keine Lust, Dich mit der Flug- oder Reisegesellschaft um angemessenen Schadenersatz zu streiten? Dann ist die nexible Reisegepäckversicherung das Richtige für Dich! Schütze Dein Gepäck ein ganzes Jahr lang auf all Deinen Reisen – egal, ob Du mit dem Flugzeug, mit dem Bus oder mit dem Kreuzfahrtschiff unterwegs bist.
Fluggastrechte bei verspätetem Gepäck – das solltest Du tun
Das Gepäck ist nicht dort, wo Du bist? Was Du in dem Fall unternehmen solltest:
Wenn Dein Gepäck am Flughafen nicht auftaucht, melde es gleich dort bei der Airline als vermisst. Hast Du eine Pauschalreise gebucht, gib auch dem Reiseveranstalter Bescheid.
Hebe alle wichtigen Dokumente rund um den Flug auf, dazu gehören die Bordkarte, der Gepäckabschnitt (der Aufkleber, der meist auf der Bordkarte klebt) und die Bescheinigung, die Du bei der Verlustmeldung am Flughafen bekommen hast.
Wenn Du Ersatz am Urlaubsort kaufst, bewahre die Kaufbelege auf.
Ist Dein Koffer nach sieben Tagen immer noch verschwunden, musst Du der Airline zusätzlich noch schriftlich Bescheid geben – meistens geht dies über ein Online-Formular.
Um die Kosten gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen, hast Du zwei Jahre Zeit. Erst dann verjähren die Ansprüche.
Reisegepäckversicherung – Dein Schutz bei verspätetem Reisegepäck
Zwar ist die Fluggesellschaft für Dein Gepäck verantwortlich, allerdings kann es mühsam sein, sich mit ihr um den (angemessenen) Schadenersatz zu streiten. Darüber hinaus gibt es noch weitere Fälle, in denen Du Dein Gepäck zusätzlich schützen solltest. Zum Beispiel, wenn Du nicht mit dem Flugzeug verreist, Du teures Equipment transportierst oder Du geschützt sein willst, wenn Dein Gepäck im Hotel oder auf dem Transport dorthin gestohlen oder beschädigt wird.