Selbstbeteiligung im Schadensfall

Die Selbstbeteiligung ist der Eigenanteil, den Du im Schadensfall zu tragen hast. Beispiel: Du erkrankst im Urlaub. Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung musst Du einen Teil der Heilbehandlungskosten selbst tragen. Unsere Produkte können wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger. Die Höhe ist in den Versicherungsbedingungen Deiner Hauptversicherung geregelt.

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Höhe der Selbstbeteiligung bei Deiner Reiseversicherung

  • Reiserücktritts-Schutz je Versicherungsfall: 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

  • Reiseabbruch-Schutz je Versicherungsfall: 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

  • Reisekranken-Schutz: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.

  • Reisegepäck-Schutz: 100 € je Versicherungsfall.

  • Reisefahrzeug-SB-Schutz: 250 € je Versicherungsfall.

  • Plus Covid-19: Wenn Deine bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, musst Du für Plus Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.

Reiseversicherung nicht vergessen

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Reiseversicherung

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